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Auto verkaufen privat – Was beachten?

Beim Fahrzeugverkauf an einen erfahrenen Händler kann sich der Verkäufer bequem durch den gesamten Verkaufsprozess begleiten lassen. Soll der Autohandel zwischen Privatleuten vollzogen werden, gibt es hingegen einiges zu beachten – angefangen beim Aufsetzen eines korrekten Kaufvertrags über die Regelung der Bezahlung bis hin zur Gewährleistung bei Mängeln. Im Folgenden haben wir einige Tipps für Privatverkäufer zusammengefasst.

Auto verkaufen privat – Was beachten?

Um den möglichst besten Preis für ein gebrauchtes Fahrzeug herauszuholen, gilt es natürlich grundsätzlich, die Occasion auf Vordermann zu bringen. Entsprechend sollte ein technischer Check sowie eine gründliche Innen- und Aussenreinigung an allererster Stelle stehen. Sehr wichtig ist auch, alle Formalitäten sowie Nebenabsprachen schriftlich in einem Kaufvertrag festzuhalten. Nur so sind Sie als Verkäufer auf der sicheren Seite. Aber Vorsicht: Je nach Formulierung können einzelne Passagen im Vertrag unwirksam sein. Entsprechend empfiehlt es sich, auf einen vorgefertigten Kaufvertrag zurückzugreifen, z. B. wie Sie von Automobilclubs erhältlich sind. Wenn Sie privat einen Gebrauchtwagen verkaufen, sollten Sie ausschliesslich die Barzahlung akzeptieren und Papiere sowie Wagenschlüssel erst nach dem Begleichen des vollständigen Kaufbetrages übergeben.

Vorsicht: Keine Privatübergabe von angemeldeten Fahrzeugen

Beim Autoverkauf an privat sollten Sie das Fahrzeug niemals im angemeldeten Zustand übergeben, auch dann nicht, wenn der Privatkäufer anbietet, die Abmeldung zu übernehmen. Erstens könnten mit einem angemeldeten Auto Straftaten auf Ihre Zulassung begangen werden und zweitens, selbst ohne böse Absicht, Verkehrsunfälle zu Schwierigkeiten mit Ihrer Autoversicherung führen. Wer kein Risiko eingehen möchte, übergibt das verkaufte Gebrauchtfahrzeug ausnahmslos im abgemeldeten Zustand.

Zusammenfassung: Auto verkaufen privat, was beachten?

  • Auto technisch und optisch prüfen bzw. aufbereiten
  • Verkauf nur mit schriftlichem Kaufvertrag – halten Sie alle Abmachungen fest
  • Zahlungsvereinbarung idealerweise in bar aushandeln
  • Fahrzeugpapiere und Schlüssel erst nach vollständiger Bezahlung übergeben
  • Gebrauchte Fahrzeuge an privat nur abgemeldet verkaufen

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